Arbeitslosengeld 1 Rechner

Dieser Rechner ermöglicht die Berechnung des Anspruchs aus Arbeitslosengeld 1. Berechnen Sie mit wie viel Arbeitslosengeld 1 Sie 2010 rechnen können. Unten finden Sie umfassende Infos.

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Info's zum Arbeitslosengeld 1

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 - ALG I

Das Arbeitslosengeld 1, ist ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch, der sich aus Zahlungen zur Arbeitslosenversicherung, aus einer vorangegangenen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergibt. Im Gegensatz zu Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) welches eine versicherungsfreie Sozialleistung darstellt. Anpruch auf Arbeitslosengeld 1 haben Arbeitslose die, die unten beschriebenen Vorraussetzungen erfüllen.

Mit Vollendung des 65. Lebensjahrs haben Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1. Dies gilt analog für Freiberufler, Selbstständige und Arbeitslose Beamte. Selbständige und Freiberufler können sich seit geraumer Zeit (Anfang 2006) freiwillig (auf Antrag) versichern. Diese Möglichkeit gibt es allerdings nur für neue Firmengründer (§28a SGB III).

Vorraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 1

Eine Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld 1, ist die Einhaltung folgender Rahmenfrist: Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit muss für insgesamt 360 Tage, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben, aus der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Man spricht hierbei von einer Erfüllung der Anwartschaftszeit. Weitere Vorraussetzungen sind:

  • Arbeitslosigkeit muss vorliegen
  • Die Meldung der Arbeitslosigkeit wurde persönlich bei der Agentur für Arbeit vorgenommen
  • Die oben beschriebene Anwartschaftszeit muss erfüllt sein
  • Der Arbeitslose darf auch nicht nur vorübergehend einer Beschäftigung nachgehen (Ausnahme Nebenjob mit einer Arbeitszeit von unter 15 h pro Woche)
  • Der Arbeitslose muss der Agentur für Arbeit zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen
  • Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnamen während der Arbeitslosigkeit ist möglich

Nebeneinkommen bei Bezug von Arbeitslosengeld 1

Als Arbeitslosengeldempfänger haben Sie die Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen. Der Zeitaufwand für diese Nebentätigkeit muss weniger sein, als 15 Stunden pro Woche, ansonsten entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Jede Nebentätigkeit, egal ob als Angestellter oder Selbstständiger, ist meldungspflichtig.

Auf das Nebeneinkommen gibt es einen monatlichen Freibetrag von 165,- €. Eine Berücksichtigung von Werbungskosten ist darüber hinaus möglich. Das verbleibende Resteinkommen, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Bezugsdauer

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 richtet sich zum einen, nach der Dauer des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und zum anderen nach dem Lebensalter des Arbeitslosen. Generell muss die oben beschriebene Anwartschaftszeit erfüllt sein.

Das versicherungspflichtige Verhältnis bestand für mind. … Monate

Vollendung des … Lebensalters

Erhalt von … Monate Arbeitslosengeld 1

12 6
16 8
20 10
24 12
30 55 15
36 55 18

Maximale Höhe Arbeitslosengeld

So wie die Begrenzung der Höhe an Beitragszahlungen zum Arbeitslosengeld ist auch die Höhe der Leistung aus Arbeitslosengeld 1 begrenzt, bedingt durch das berücksichtigungsfähige Bemessungsentgelt, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze.

Das maximale Arbeitslosengeld I für das Jahr 2010 ist in Abhängigkeit zur Lohnsteuerklasse, Lebensumstände (mit oder ohne Kind) und nach dem Bundesland (altes oder neues) gestaffelt:

 

Lohnsteuerklasse Bundesland Kind ALG I maximal
I/IV alt nein 1740,30 €
II alt nein 1769,40 €
III alt nein 2037,00 €
V alt nein 1477,80 €
VI alt nein 1456,80 €
I/IV alt ja 1943,40 €
II alt ja 1975,80
III alt ja 2274,60 €
V alt ja 1650,30 €
VI alt ja 1626,60 €
I/IV neu nein 1552,20 €
II neu nein 1579,80 €
III neu nein 1789,50 €
V neu nein 1291,80 €
VI neu nein 1270,50 €
I/IV neu ja 1733,40 €
II neu ja 1764,30 €
III neu ja 1998,30 €
V neu ja 1442,70 €
VI neu ja 1419,00 €

Die Berechnung des Anspruchs aus Arbeitslosengeld I liegen umfassende Berechnungsmethoden und spezifische gesetzliche Regelungen zu Grunde. Bitte beachten Sie, dass wir hier nur ungefähre Werte als Orientierung veröffentlichen können.

Berechnung von Arbeitslosengeld 1

Schritt 1: Berechung des täglichen Bemessungsentgelts
Hierfür wird das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen aus den letzten 12 Monaten tagesgenau ermittelt (Bruttoeinkommen / 365 Tage).

Schritt 2: Berechung des täglichen Leistungsentgelts
Hierfür wird vom täglichen Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale abgezogen (In 2009 und 2010: 21 %) als auch die individuelle Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag.

Schritt 3: Berechung des täglichen Leistungssatzes
Hierfür wird das tägliche Leistungsentgelt mit einem Faktor multipliziert. Bei Kinderlosen beträgt dieser Faktor 60 %, bei mindestens einem Kind 67 %.

Schritt 4: Berechung des monatlichen Zahlbetrags
Der monatliche Zahlbetrag ergibt sich aus dem täglichen Leistungssatz hochgerechnet auf 30 Tage. Auch für Monate mit 31 Tagen.