Hausratsversicherung Vergleich

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Wohngebäudeversicherung

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Private Haftpflichtversicherung

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Versicherungen rund ums Bauen

Sinnvoll gegen Risiken aus eigenem Grundbesitz absichern.

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Eigentum verpflichtet! Besitzen Sie Grundbesitz, planen diesen zu erwerben oder Sie errichten Ihr Eigenheim sollten Sie sich über verbundene Risiken bewußt werden. Mit Besitz gehen vielfälltige Verpflichtungen auf Sie über , ebenso wird der Schutz Ihres Eigentums  bereits mit dessen Gestehung  notwendig. PROMED2B erläutert Ihnen Ihre individuellen Risiken als Grundbesitzer und Bauherr und zeigt Ihnen wie Sie strategisch sinnvoll gegen Risiken absichern.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.

Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert.

Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.

Nach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.

In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Wird diese Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.


Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm.

Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse.

Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine sogenannte Feuerrohbauversicherung, welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern geboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die Immobilienversicherung umwandelt.


Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung schützt gegen Brand, Blitzschlag und Explosion am entstehenden Haus und an den Baustoffen auf dem Baugrundstück. Kreditgeber machen in der Regel eine Brandversicherung zur Auflage.

Die Brandversicherung schließt auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen ein. Darüber hinaus werden auch Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Mieteinnahmeverluste bei Wohngebäuden erstattet. 


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung braucht jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Gleiches gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen (wobei hier aber überwiegend der Verwalter eine entsprechende Versicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen haben wird).

Eingeschlossen in die private Haftpflichtversicherung ist ein solcher Versicherungsschutz allerdings für Bewohner eines eigenen Einfamilienhauses, soweit dieses mit der Familie bewohnt wird. Nach neueren Verträgen ist auch oft noch die Untervermietung von ein bis zwei einzelnen Räumen zulässig. In solchen Fällen ist der Abschluß einer weitergehenden Haftpflichtversicherung überflüssig.

Wie bei allen Haftpflichtschäden, so haften der Eigentümer auch hier mit seinem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - mit seinem Einkommen. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt den Eigentümer, sein Einkommen und sein Vermögen vor solchen Forderungen. Außerdem werden berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter befriedigt und gleichzeitig unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Hierin wird die Funktion der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen als eine Art Rechtsschutzversicherung deutlich: sollte es zu einem Prozeß mit einem potentiellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt der Versicherungsgeber sämtliche Prozeß- und Anwaltskosten.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn z.B. jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt oder auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen sollten. Ausdrücklich sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass es sich ausschließlich um Wohnungen und Häuser handelt, die vermietet werden oder um unbebaute Grundstücke. Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist über die Privathaftpflichtversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz abgedeckt.