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Die Basisrente

Ihre garantierte Rente mit Rendite und Steuervorteilen

basisrente

Die „Basis- bzw. Rürup-Rente“ stellt einen staatlich geförderten privaten Leibrentenvertrag in der Schicht 1 der Altersvorsorge dar.

Private Vorsorge wird belohnt!
Flexibel Vorsorgen und Steuervorteile clever nutzen...

Die Basis- oder Rürup-Rente wird seit 2005 neben der Riester-Rente als weitere Form der Altersvorsorge vom Staat gefördert und ist daher steuerlich begünstigt. Entwickelt wurde dieses „neue“ Vorsorgemodell in der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme.
Den Vorsitz hatte Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup inne. Hierauf lässt sich auch der Name „Rürup-Rente“ zurückführen.

Merkmale der Basisrente

  • Flexible Beitragszahlung
  • Harz IV und insolvenzsicher in der Ansparphase
  • Steuerlich absetzbar in 2011 sind 72% der Beiträge
  • Individuell als klassische Rentenversicherung oder fondsgebunden
  • Variable Beitragszahlungen, monatlich, jährlich oder einmalig
  • Lebenslange Rente frühestens ab Alter 60
  • Versteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz in der Rentenphase
  • Keine Beleihung oder Veräußerung möglich
  • Leistung nur in Form einer lebenslangen Rente
  • Nur an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder vererbbar
  • Koppelung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich

Die gesetzlichen Regelungen des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und einiger betriebsrentenrechtlicher Vorschriften zu den Alterseinkünften. Wurde durch ein Urteil des BVerfG vom 6.3.2002 (BVerfGE 105, 73), wonach die unterschiedliche Einkommensbesteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleicheitsgrundsatz verstößt, angeregt und trat am 1.1.2005 in Kraft.

Im Vorfeld wurde von der Bundesregierung die sog. Rürup-Kommission zur Erarbeitung eines Entwurfs eingesetzt. Kernpunkte der Reform waren u.a. das Drei-Schichten-Modell, die nachgelagerte Besteuerung und die Reduzierung des steuerlichen Vorteils für Kapitallebensversicherungen. Im BetrAVG wurden Änderungen in den Bereichen Portabilität, Auskunftsanspruch, Abfindungsverbot und Beitragsfortzahlung verankert.

Das Gesetz sieht die nachgelagerte Besteuerung auch für Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen beginnend ab 2005 mit einem Satz von 50 Prozent vor. Die volle Besteuerung wird 2040 erreicht sein. Parallel dazu werden die Beiträge zur Altersvorsorge in Stufen steuerlich freigestellt, beginnend mit 60 Prozent im Jahr 2005 und völliger Freistellung im Jahr 2025. Der abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich für Ledige auf 20.000 Euro und 40.000 Euro für Ehepaare.