Die Betriebliche Altersvorsorge
Versorgungsleistungen des Arbeitgeber genießen
Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Oft herrscht gerade bei Arbeitnehmern Unwissenheit über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und deren Möglichkeiten vor. Dabei bietet diese Vorsorgeform über den Betrieb bzw. die Firma eine optimale Ergänzung zu einer privaten Altersvorsorge.
Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge. Seit dem 1. Januar 2002 besteht ein Rechtsanspruch eines jeden Arbeitnehmers auf das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge bzw. Rente (bAV) über den Arbeitgeber.
Alle Arbeitnehmer können bis zu 4% von der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Das sind max. 192 € pro Monat für östliche und max. 220 € für die alten Bundesländer.
Durchführungswege der bAV
- Direktversicherung (DV): Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft; seit 2005: viele Analogien zur Pensionskasse (insbesondere steuerlich)
- Pensionsfonds (PF): neuer Durchführungsweg, hohe Aktienquote zulässig, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein
- Direktzusage: Arbeitgeber bildet Rückstellungen; frei in der Art der Geldanlage, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein
- Unterstützungskasse: Rückgedeckt oder „reservepolsterfinanziert“; gewährt formal keinen Rechtsanspruch, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein
- Pensionskasse (PK): Selbständiges Versicherungsunternehmen; Einzahlungen sind steuerlich limitiert
Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge
- Attraktive staatliche Förderung
- Verbesserte Versorgungssituation im Alter
- Sicherung des Lebensstandards
- Harzt-IV-sicher
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.
Die Durchführungswege Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds werden auch als mittelbare Durchführungswege bezeichnet, da die Durchführung bei einem rechtlich selbstständigen Unternehmen erfolgt. Sie werden auch als versicherungsförmige Durchführungswege bezeichnet. Für die Auswahl des Durchführungsweges sind neben der gewünschten Höhe der zugesagten Leistung arbeitgeberseits auch steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend.
