Die Riester-Rente
Hohe staatliche Förderung der Riester-Rente sichert Ihnen Rendite und benötigte Versorgungsleistungen im Alter
Wer darf "Riestern"?
Die staatliche Förderung ist auf staatlich zertifizierte Altersvorsorgeprodukte beschränkt. Förderberechtigt sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige, Beamte, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie weitere Personengruppen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt entweder in Form eines steuerlichen Sonderausgabenabzugs oder über jährliche Grundzulagen von 154 Euro sowie Kinderzulagen von 185 Euro, für Geburten ab 2008 300 Euro pro Kind. Der Anspruch auf maximale Förderung besteht erst, wenn ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens angelegt wird. Die Zulage wird auf den Mindesteigenbeitrag angerechnet.
Merkmale der Riester-Rente
- Attraktive staatliche Zulagen und Steuervorteile
- Berufseinsteiger-Bonus - Der Riester-Sparer darf zum 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und er muss unmittelbar zulageberechtigt sein.
- Harz IV sicher in der Ansparphase
- Gemäß den Zertifizierungsvoraussetzungen muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren.
- Es wird eine lebenslange Rente in gleichbleibender oder steigender Höhe gezahlt. Bei Tod des Versicherten vor Ende der vereinbarten Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.
- Zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können bis zu 75% oder 100% des Kapitals entnommen werden. Für vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge gilt die Mindestsumme noch übergangsweise für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von 10.000 Euro. Die Höchstsumme und die Verpflichtung, das entnommene Kapital zurückzuzahlen, wurden abgeschafft.
- Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum sind förderfähig. Es genügen die Tilgungsbeiträge, um die Förderungen zu erhalten.
- Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
- Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen (ggf. leistungsfähigeren) Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge in Summe eingezahlt wurden. Gründe dafür können u. a. Abschlusskosten und Provisionen oder schlechte Kursentwicklung bei Fonds sein.
- Das Guthaben im Riester-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher.
- Bis 30% Einmalauszahlung zu Rentenbeginn.
Förderfähige Sparformen
- Banksparplan – Dieser wird zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt, über die dann die Auszahlung stattfindet.
- klassische private Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Fondssparplan
- Pensionskasse, Pensionsfonds und eventuell auch Direktversicherung


